Norm
ABGB §1393 CaRechtssatz
Ein dem Mieter eingeräumtes Präsentationsrecht geht im Zweifel nicht auf den namhaft gemachten Nachmieter über, weil dieses Recht nicht im Rahmen der bestehenden Beendigung zu Ausübung gelangt und es in der Regel nicht der Parteiabsicht entsprechen kann, ein Mietrecht unbegrenzt ("ewig") zugunsten jeweils des nächsten Mieters aufrecht zu erhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0032796Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.09.2014