RS OGH 1981/5/7 7Ob709/80, 5Ob365/97f, 5Ob271/05x, 1Ob161/08w, 5Ob120/14d

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Veröffentlicht am 07.05.1981
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Norm

ABGB §1393 Ca

Rechtssatz

Ein dem Mieter eingeräumtes Präsentationsrecht geht im Zweifel nicht auf den namhaft gemachten Nachmieter über, weil dieses Recht nicht im Rahmen der bestehenden Beendigung zu Ausübung gelangt und es in der Regel nicht der Parteiabsicht entsprechen kann, ein Mietrecht unbegrenzt ("ewig") zugunsten jeweils des nächsten Mieters aufrecht zu erhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0032796

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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