Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Anwalt gegen den erklärten Willen seiner Mandantin, die (Unterhaltsklage) Klage nicht weiter zu verfolgen, die erste Tagsatzung verrichtet und ein Versäumungsurteil erwirkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0055374Dokumentnummer
JJR_19810511_OGH0002_000BKD00066_8000000_001