Norm
UWG §2 D4Rechtssatz
Der Hinweis auf "Statt-Preise" ist nicht ausreichend deutlich, wenn er im Hinblick auf seine Platzierung im Inserat sowie die geringe Größe der Buchstaben für den Leser keinen Auffälligkeitswert hat und überdies ein nicht unerheblicher Teil der Leser diesen Hinweis nur auf jene Preise beziehen wird, die in der oberen Hälfte des Inserates angegeben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0078679Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.01.2017