Norm
ZPO §192 ARechtssatz
Gegen die Verweigerung eines Zwischenurteils durch die zweite Instanz ist ein Rekurs des Klägers selbst dann unzulässig, wenn das Berufungsgericht einen Rechtskraftvorbehalt beisetzte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0036970Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022