Norm
ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1Rechtssatz
Nicht zum Bemessungskomplex gehört die Frage, welche sonstigen Leistungen des Leistungspflichtigen an den Unterhaltsberechtigten auf den Anspruch anzurechnen sind (hier: Tragung des Aufwands für private Krankenversicherung sowie Reparaturkosten und Betriebskosten am Haus des Unterhaltsberechtigten).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0042502Dokumentnummer
JJR_19810520_OGH0002_0010OB00620_8100000_001