Norm
ABGB §91 C6Rechtssatz
Der gesetzliche Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten ruht iS der E SZ 27/134, solange der Unterhaltsberechtigte mit einem anderen Person eine außereheliche Lebensgemeinschaft führt, eine vertragliche Übernahme der Unterhaltsverpflichtung auch für diesen Fall ist aber nicht sittenwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0016547Dokumentnummer
JJR_19810521_OGH0002_0060OB00630_8100000_001