Norm
ABGB §1304 B1Rechtssatz
Wer in einem Personenkraftwagen, der vorschriftswidrig nicht mit funktionierenden Sicherheitsgurten ausgestattet ist, mitfährt, handelt keinesfalls sorgloser als jemand, der in einem alten Fahrzeug mitfährt, bei dem das Fehlen der Gurten nicht vorschriftswidrig ist, daher kein Mitverschulden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0038646Dokumentnummer
JJR_19810526_OGH0002_0020OB00067_8100000_001