RS OGH 1981/6/2 5Ob588/81, 1Ob81/06b, 10Ob84/16z, 10Ob17/16x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.1981
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Norm

ABGB §1168 Abs1
ABGB §1170

Rechtssatz

Kraft Größenschlusses aus dem 1. Satz des § 1168 Abs 1 ABGB kann der Unternehmer bei teilweiser Vereitelung jedenfalls jenen Teil des vereinbarten Entgelts verlangen, der auf die bereits geleistete Arbeit entfällt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0021919

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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