Norm
WEG 1975 §6 Abs2Rechtssatz
Eine Abweichung vom behördlich genehmigten Bauplan liegt nicht vor, wenn in den Bauplänen Rohbaumaße ohne Verputz enthalten waren, in der Folge aber in den Wohnungseigentumsobjekten Verputz aufgebracht und damit die Nutzfläche geringfügig geändert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0083282Dokumentnummer
JJR_19810609_OGH0002_0050OB00035_8000000_006