Norm
ZPO §423 Abs1Rechtssatz
Die Nichterledigung eines Teiles des Anspruchs muss im Rechtsmittel gerügt werden, es genügt nicht, dass der Antrag des aus anderen Gründen erhobenen Rechtsmittels allgemein auf vollinhaltliche Anspruchsstattgebung gerichtet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0041503Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.03.2019