Norm
StGB §33 Z2Rechtssatz
Die Solidarität mit der internationalen Rechtsgemeinschaft bei der Verbrechensbekämpfung erheischt auch ein den ausländischen Vorverurteilungen Rechnung tragendes Strafmaß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0091661Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009