Norm
ABGB §33Rechtssatz
Die Rechtsbeziehungen zwischen den außenstehenden Gesellschaftern, den Gläubigern, den Arbeitnehmern und sonst betroffenen Personen und dem die Gesellschaft beherrschenden ( ausländischen ) Unternehmen richten sich nach dem Gesellschaftsstatut der abhängigen Gesellschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009192Dokumentnummer
JJR_19810617_OGH0002_0010OB00541_8100000_001