Norm
JN §55Rechtssatz
Ergibt sich aus dem bisherigen Verfahren nicht eindeutig, ob die mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüche in rechtlichem oder tatsächlichem Zusammenhang stehen, und ist die Klärung dieser Frage für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels notwendig, so kann der OGH dem Erstgericht Erhebungen darüber auftragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0037746Dokumentnummer
JJR_19810620_OGH0002_0030OB00511_8100000_001