Norm
ABGB §805Rechtssatz
Bei der Erbsentschlagung handelt es sich um eine im Verlassenschaftsverfahren dem Abhandlungsgericht gegenüber abgegebene einseitige Parteienerklärung mit materiell-rechtlichen Wirkungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0007910Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2022