Norm
ABGB §425Rechtssatz
Feststellungsfähig ist ein Rechtsverhältnis oder ein Recht; ein Zwischenantrag auf Feststellung eines "außerbücherlichen Erwerbs" ( iS von Eigentum ) geht daher ins Leere.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0011140Dokumentnummer
JJR_19810701_OGH0002_0060OB00558_8000000_001