RS OGH 1981/7/3 11Os94/81, 12Os51/81 (12Os81/81), 11Os4/82, 13Os100/82, 13Os113/83, 14Os51/02, 15Os3

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Veröffentlicht am 03.07.1981
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Norm

StPO §281 Abs1 Z8 A

Rechtssatz

Die Anklage wird nicht überschritten, wenn das Gericht den Angeklagten außer der (als solcher) unter Anklage gestellten strafbaren Handlung eines weiteren mit ihr in Idealkonkurrenz stehenden Delikts schuldig erkennt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0099697

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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