RS OGH 1981/7/7 4Ob68/81, 4Ob91/83, 9ObA117/92 (9ObA118/92), 9ObA5/99x, 9ObA12/01g, 9ObA100/10m, 9Ob

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Veröffentlicht am 07.07.1981
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Norm

ArbVG §105

Rechtssatz

Da eine spontane Äußerung des Betriebsratsobmannes zu einer ihm mitgeteilten Kündigungsabsicht erkennbar nicht auf einem ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrates beruht, kann sie nicht als "Stellungnahme des Betriebsrates" im Sinne des § 105 ArbVG gewertet werden (vergleiche schon Arb 6623, 8864).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0051469

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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