Norm
ArbVG §105Rechtssatz
Eine wirksame Anhörung kann nicht mehr erfolgen, nachdem die Kündigung erklärt ist. Eine gleichwohl (nachträglich) eingeholte Stellungnahme des Betriebsrats kann die Unwirksamkeit der ohne vorherige Anhörung erklärten Kündigung nicht verhindern.
BAG vom 28.02.1974, 2 AZR 455/73; Veröff: AuR 1975,123
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0051577Dokumentnummer
JJR_19810707_OGH0002_0040OB00059_8100000_002