RS OGH 1981/7/7 4Ob67/81, 4Ob170/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1981
beobachten
merken

Norm

AngG §27 Z1 E1a

Rechtssatz

Bezieht der Arbeitnehmer, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein und ohne dies dem Dienstgeber auch nur nachträglich mitzuteilen, Benzin für Privatfahrten auf Kosten des Dienstgebers, ist dies ein Entlassungsgrund. Gleichgültig ist, ob dem Dienstgeber das Verhalten seines Dienstnehmers auf Grund einer Kontrolle der Fahrtenbücher allenfalls hätte bekannt werden können.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 67/81
    Entscheidungstext OGH 07.07.1981 4 Ob 67/81
    Veröff: Arb 10001
  • 4 Ob 170/85
    Entscheidungstext OGH 18.02.1986 4 Ob 170/85
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Unerlaubte Privatfahrten trotz wiederholter Verwarnungen. (T1)

Schlagworte

SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Untreue, Vertrauensunwürdigkeit, Ermahnung, Warnung, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0029516

Dokumentnummer

JJR_19810707_OGH0002_0040OB00067_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten