Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Bezieht der Arbeitnehmer, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein und ohne dies dem Dienstgeber auch nur nachträglich mitzuteilen, Benzin für Privatfahrten auf Kosten des Dienstgebers, ist dies ein Entlassungsgrund. Gleichgültig ist, ob dem Dienstgeber das Verhalten seines Dienstnehmers auf Grund einer Kontrolle der Fahrtenbücher allenfalls hätte bekannt werden können.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Untreue, Vertrauensunwürdigkeit, Ermahnung, Warnung, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0029516Dokumentnummer
JJR_19810707_OGH0002_0040OB00067_8100000_001