Norm
GmbHG §16Rechtssatz
Ist es einem Geschäftsführer zufolge seiner faktischen Stellung im Unternehmen nicht möglich, seiner Überwachungspflicht nachzukommen, so hat er von der, nach Lehre und Rechtsprechung jedem Geschäftsführer eingeräumten Möglichkeit des Rücktrittes als Geschäftsführer rechtzeitig Gebrauch zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0059531Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.04.2018