RS OGH 1981/7/9 8Ob517/81, 12Os97/83, 6Ob11/18p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1981
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Norm

GmbHG §16
GmbHG §25

Rechtssatz

Ist es einem Geschäftsführer zufolge seiner faktischen Stellung im Unternehmen nicht möglich, seiner Überwachungspflicht nachzukommen, so hat er von der, nach Lehre und Rechtsprechung jedem Geschäftsführer eingeräumten Möglichkeit des Rücktrittes als Geschäftsführer rechtzeitig Gebrauch zu machen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 517/81
    Entscheidungstext OGH 09.07.1981 8 Ob 517/81
    Veröff: GesRZ 1982,56
  • 12 Os 97/83
    Entscheidungstext OGH 10.11.1983 12 Os 97/83
    Vgl auch; nur: Nach Lehre und Rechtsprechung jedem Geschäftsführer eingeräumten Möglichkeit des Rücktrittes als Geschäftsführer. (T1) Veröff: SSt 54/82
  • 6 Ob 11/18p
    Entscheidungstext OGH 28.02.2018 6 Ob 11/18p
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0059531

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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