RS OGH 1981/7/14 5Ob647/81

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Veröffentlicht am 14.07.1981
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Norm

ABGB §142 K
ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1

Rechtssatz

Der auf § 142 ABGB beruhende Unterhaltsanspruch ist ein gesetzlicher Unterhalt im Sinne des § 502 Abs 2 Z 1 ZPO. Die Frage des Wertes der Verlassenschaft im Sinne des § 142 ABGB betrifft den Anspruchsgrund, da es nämlich um die Haftungsobergrenze geht und nicht um die Vermögensverhältnisse seines Nachlasses als eine der Grundlagen für die Festsetzung der von der Verlassenschaft bzw nach deren Einantwortung vom Erben jeweils an den Berechtigten zu leistenden Unterhaltsbeiträge. Die Beurteilung der entsprechenden Minderung des Unterhaltsanspruches des Kindes im Sinne des dritten Satzes des § 142 ABGB ist hingegen eine Bemessungsfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0047952

Dokumentnummer

JJR_19810714_OGH0002_0050OB00647_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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