Norm
StGB §146 C2Rechtssatz
Aus der Weiterführung eines Unternehmens in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit folgt nicht auch schon zwangsläufig eine Zahlungsunwilligkeit des Täters, gleichermaßen kann aus dem Vortäuschen der Zahlungsunfähigkeit keineswegs zwingend ein Schädigungsvorsatz (und Bereicherungsvorsatz) abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0094619Dokumentnummer
JJR_19810723_OGH0002_0100OS00118_8100000_002