RS OGH 1981/7/23 10Os118/81

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Veröffentlicht am 23.07.1981
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Norm

StGB §146 C2
StGB §159

Rechtssatz

Aus der Weiterführung eines Unternehmens in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit folgt nicht auch schon zwangsläufig eine Zahlungsunwilligkeit des Täters, gleichermaßen kann aus dem Vortäuschen der Zahlungsunfähigkeit keineswegs zwingend ein Schädigungsvorsatz (und Bereicherungsvorsatz) abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0094619

Dokumentnummer

JJR_19810723_OGH0002_0100OS00118_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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