Norm
StGB §127 Abs1 ERechtssatz
RReg 5 St 128/81
Die Entnahme von Geld aus Spielautomaten durch Beeinflussung des Spielmechanismus ist Diebstahl.
RS U BayOLG (D) 1981/07/30 5 St 128/81 Beisatz: Leistungserschleichung nur, wenn der Täter bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit das Gerät bloß zum Zweck des Spielens regelwidrig in Gang setzt, ohne daß es auf den Gewinn ankommt. (T1); Veröff: JR 1982,291 (mit zustimmender Anmerkung Meurer)
RS U OLG Stuttgart (D) 1982/02/08 3 Ss 1928/81 Beisatz: Eine etwaige vorbereitende Leistungserschleichung ist gegenüber dem Diebstahl subsidiär. (T2); Veröff: JR 1982,508 (mit Anmerkung Seier)
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1981:RS0104664Dokumentnummer
JJR_19810730_AUSL000_0050ST00128_8100000_001