Norm
GmbHG idF Nov 1980 §16 Abs3 Satz2Rechtssatz
Auch aus der Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH kann ein unwiderbringlicher Nachteil im Sinne des § 42 Abs 4 GmbH entstehen, da die Qualitäten eines bestimmten Geschäftsführers von solcher Art sein können, daß durch die Beendigung seiner Tätigkeit für die Gesellschaft ein Umsatzrückgang oder eine Beeinträchtigung des Unternehmensrufes zu befürchten sind. An der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung nach § 42 Abs 4 GmbHG hat sich durch die Neufassung des § 16 Abs 3 Satz 2 GmbHG durch die Novelle 1980 nichts geändert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0059678Dokumentnummer
JJR_19810806_OGH0002_0030OB00553_8100000_001