Beis wie T1; Beisatz: Der Mieter und über die Wohnung Verfügungsberechtigte haftet auch für Angehörige seines Haushaltes (Familienmitglieder) und damit für den in der gemeinsamen Wohnung lebenden Ehegatten. (T2)
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Der Grund liegt darin, dass der Wohnungsinhaber für die Ordnung im Haushalt verantwortlich ist und ihm auch faktisch die Möglichkeit entsprechender Einflussnahme offen steht. (T3)