Norm
CMR Art8Rechtssatz
In der CMR ist keine Regelung darüber enthalten, wer das Verladen und Verstauen des Gutes vorzunehmen hat; Art 41 CMR steht daher einer Vereinbarung der Parteien darüber, wer die Ladetätigkeit vorzunehmen hat, nicht entgegen. § 16 ATL kann daher angewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0073725Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022