RS OGH 1981/9/15 5Ob706/81, 3Ob607/81, 8Ob310/81, 8Ob538/82, 6Ob572/83, 8Ob578/82, 5Ob628/83, 8Ob214

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Veröffentlicht am 15.09.1981
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Norm

ZPO §503 Z2 C6
ZPO §503 Z4 E2c

Rechtssatz

Hat das Berufungsgericht den Anfechtungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung als nicht gesetzmäßig ausgeführt erachtet und deshalb die sachliche Behandlung der Rechtsrüge in der Berufung verweigert, muss dies in der Revision als Mangelhaftigkeit bekämpft werden; ansonsten ist dem OGH die sachrechtliche Überprüfung verwehrt.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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