Norm
LAG §34 Abs2Rechtssatz
Gemäß § 34 Abs 2 LAG bzw § 35 Abs 2 stmk LAO kann der Dienstnehmer, soweit der in Abs 1 genannte Zeitraum drei Monate nicht übersteigt, das ganze für diese Zeit gebührende Entgelt ohne Abzug sofort fordern. Diese Bestimmungen entsprechen wörtlich jener des § 29 Abs 1 und Abs 2 AngG, bezüglich derer die Rechtsprechung den Standpunkt vertreten hat, daß auch eine zeitwidrige Kündigung das Entstehen dieser Ansprüche bewirkt. Gleiches muß auch für die Bestimmungen des §§ 34 Abs 1 LAG und 35 Abs 1 stmk LAO gelten. Bei den dem Dienstnehmer auf Grund dieser Bestimmungen zustehenden Ansprüchen auf das bis zur ordnungsgemäßen Kündigung zustehende Entgelt, handelt es sich um pauschalierte Schadenersatzansprüche.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0066136Dokumentnummer
JJR_19810915_OGH0002_0040OB00036_8100000_006