RS OGH 1981/9/15 4Ob36/81

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Veröffentlicht am 15.09.1981
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Norm

LAG §34 Abs2
stmk LAO §35 Abs2

Rechtssatz

Gemäß § 34 Abs 2 LAG bzw § 35 Abs 2 stmk LAO kann der Dienstnehmer, soweit der in Abs 1 genannte Zeitraum drei Monate nicht übersteigt, das ganze für diese Zeit gebührende Entgelt ohne Abzug sofort fordern. Diese Bestimmungen entsprechen wörtlich jener des § 29 Abs 1 und Abs 2 AngG, bezüglich derer die Rechtsprechung den Standpunkt vertreten hat, daß auch eine zeitwidrige Kündigung das Entstehen dieser Ansprüche bewirkt. Gleiches muß auch für die Bestimmungen des §§ 34 Abs 1 LAG und 35 Abs 1 stmk LAO gelten. Bei den dem Dienstnehmer auf Grund dieser Bestimmungen zustehenden Ansprüchen auf das bis zur ordnungsgemäßen Kündigung zustehende Entgelt, handelt es sich um pauschalierte Schadenersatzansprüche.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 36/81
    Entscheidungstext OGH 15.09.1981 4 Ob 36/81
    Veröff: Arb 10016

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0066136

Dokumentnummer

JJR_19810915_OGH0002_0040OB00036_8100000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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