Norm
ZPO §235 CRechtssatz
Klagsänderung, wenn zunächst nur das angemessene Entgelt aus einem Werk - Vertrag verlangt wurde, jetzt das Klagebegehren auch auf den Rechtsgrund der Bereicherung bzw des Schadensersatzes wegen Verletzung des Urheberrechtes, also auf das Gesetz gestützt wird, da der - zusätzlich geltend gemachte - neue Rechtsgrund auch eine Ergänzung des Vorbringens der rechtserzeugenden Tatsachen bedingt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0039350Dokumentnummer
JJR_19810929_OGH0002_0040OB00382_8100000_001