RS OGH 1981/9/29 4Ob382/81

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Veröffentlicht am 29.09.1981
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Norm

ZPO §235 C

Rechtssatz

Klagsänderung, wenn zunächst nur das angemessene Entgelt aus einem Werk - Vertrag verlangt wurde, jetzt das Klagebegehren auch auf den Rechtsgrund der Bereicherung bzw des Schadensersatzes wegen Verletzung des Urheberrechtes, also auf das Gesetz gestützt wird, da der - zusätzlich geltend gemachte - neue Rechtsgrund auch eine Ergänzung des Vorbringens der rechtserzeugenden Tatsachen bedingt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 382/81
    Entscheidungstext OGH 29.09.1981 4 Ob 382/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0039350

Dokumentnummer

JJR_19810929_OGH0002_0040OB00382_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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