Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes, wenn ein Rechtsanwalt noch vor Einbringung der Klage an den Beklagten eine Klagsdurchschrift, in der Normalkosten, vorprozessuale Kosten und Entscheidungsgebühr verzeichnet sind, mit Erlagschein übersendet, sodaß beim Empfänger der Eindruck erweckt wird, daß er diese Kosten zu bezahlen habe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0056340Dokumentnummer
JJR_19811005_OGH0002_000BKD00031_8100000_001