Norm
StPO §72Rechtssatz
Wurde die Befangenheit eines (Berufsrichters oder Laienrichters) Richters nicht vor Urteilsfällung (durch Ablehnungsantrag) geltend gemacht, so kann sie im Nichtigkeitsverfahren nicht (mehr) berücksichtigt werden, uzw auch dann nicht, wenn der behauptete Ablehnungsgrund erst nach der Urteilsfällung bekannt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0096789Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011