RS OGH 1981/10/7 3Ob70/81

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Veröffentlicht am 07.10.1981
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Norm

KO §156 Abs1
KO §164 Abs2

Rechtssatz

Wurde der Gesellschaftsausgleich gegenüber dem Gesellschaftsgläubiger entsprechend den Ausgleichsbedingungen voll erfüllt, fehlt es an einem zur Teilnahme am Insolvenzverfahren des Gesellschafters berechtigten Ausfall, weil die Forderung mit Wirkung auch für den Gesellschafter endgültig aufgehoben ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0065335

Dokumentnummer

JJR_19811007_OGH0002_0030OB00070_8100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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