Norm
ABGB §918 IaRechtssatz
Wegen Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Mitglieds einer Jagdgesellschaft können die übrigen Gesellschafter ihr Mitglied auch dann ausschließen, wenn im Gesellschaftsvertrag zwar Ausschließungsgründe vereinbart sind, aber nicht die Konkurseröffnung genannt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0018278Dokumentnummer
JJR_19811014_OGH0002_0010OB00725_8100000_001