Norm
EO §382 Z8 litb IVCRechtssatz
Hat der Mann die Frau auch nur einmal körperlich mißhandelt und äußerte er seither wiederholt die Drohung gegen die Frau, er werde sie "fertig machen" oder "vernichten", dann kann die Gefahr neuerlicher körperlicher Mißhandlungen, also einer Wiederholung des Eingriffes in die körperliche Sicherheit der Frau, nicht geleugnet werden. Der gefährdeten Frau ist deshalb nicht länger zuzumuten, mit dem Mann weiterhin, wenn auch nur bei seinen wiederkehrenden kurzfristigen Aufenthalten, in der Ehewohnung beisammen zu sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0005974Dokumentnummer
JJR_19811103_OGH0002_0050OB00620_8100000_001