RS OGH 1981/11/4 11Os116/81, 15Os74/21b (15Os75/21z)

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Veröffentlicht am 04.11.1981
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Norm

StGB §153

Rechtssatz

Ein präsenter Deckungsfonds ist zwar grundsätzlich nur bei der Veruntreuung von Bedeutung, ausreichende Vermögenswerte des Täters können jedoch auch bei der Untreue für die Beurteilung bedeutsam sein, ob ein auf Vermögensschädigung gerichteter Vorsatz vorlag, sofern über sie auf solche Weise verfügt werden kann (und soll), daß ein Schadenseintritt verhindert wird, und der Täter auch von vornherein vorbehaltslos gewillt ist, sie auf diese Weise einzusetzen (so schon 11 Os 116/80 im ersten Rechtsgang).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0094634

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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