Norm
ABGB §864aRechtssatz
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer; sie bedürfen an sich wie alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer Geltung der Einbeziehung in den Vertrag. Weil aber allgemein bekannt ist, dass Versicherungsunternehmen nur auf der Grundlage von - jedermann zugänglichen - AVB abschließen, ist der widerspruchslose Vertragsabschluss seinem objektiven Erklärungswert nach als Einverständnis mit den AVB zu werten. Dabei wird Vertragsinhalt die bei Vertragsabschluss geltende Fassung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Geltungsgrund, AGBEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0062323Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2021