Norm
ABGB §1400 ARechtssatz
Kein Kondiktionsanspruch steht dem nur scheinbar Angewiesenen gegen den gutgläubigen Anweisungsempfänger zu, wenn der Anweisende dem Empfänger gegenüber in zurechenbarer Weise den Anschein erweckt und nicht rechtzeitig zerstört hat, er habe eine im Augenblick der Zahlung noch gültige Anweisung erteilt und der Anweisungsempfänger hierauf vertraut; zB bei Übergabe eines Schecks, der dann nur gegenüber dem bezogenen Kreditinstitut widerrufen wird, ohne dass der Scheckinhaber hievon verständigt wird (Ergänzung zu JBl 1981,324).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0032940Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2015