Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils sind die verbleibenden Miteigentümer an eine bisherige Gebrauchsregelung nur dann gebunden, wenn sie im Wege der Vertragsübernahme dem Eintritt des neuen Miteigentümers ausdrücklich oder stillschweigend zustimmen (unter ausdrücklicher Ablehnung der Entscheidung RZ 1964,213 = MietSlg 16041/34).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0013600Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.01.2020