Norm
ABGB §1400 ARechtssatz
Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine gültige Anweisung notwendige Grundlage einer Zahlung an den Anweisungsempfänger. Der (vermeintlich) Angewiesene kann das Geleistete zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass die Anweisung gefälscht ist, dass sie ungültig ist oder überhaupt fehlt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0032947Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.01.2019