Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Genügt auch bei der üblichen Garantie "auf erstes Anfordern" die (bloße) Behauptung des Begünstigten, der Garantiefall sei eingetreten, ohne dass der Begünstigte nachzuweisen braucht, daß die sachlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie vorliegen, weil die Prüfung der materiellen Berechtigung des Zahlungsverlages der Bank entzogen ist, verspricht doch die Bank dem Begünstigten Zahlung nicht schlechthin, sondern nur für den Garantiefall.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0017008Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.01.2011