Norm
ABS Art11Rechtssatz
Sachverständigenverfahren: Die nicht bedingungsgemäß (unter Missachtung der in den ABS festgelegten Verfahrensregeln) erfolgte Feststellung der Ursache und der Höhe des Schadens durch Sachverständige kann zur Folge haben, dass sie für die Parteien nicht bindend ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0082506Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.04.2016