Norm
StGB §72 Abs2Rechtssatz
Durch eine bloß vorübergehende Abwesenheit aus der gemeinsamen Wohnung sowie ein zeitweiliges getrenntes Verbringen der Freizeit wird die Lebensgemeinschaft nicht aufgehoben. Andererseits können an der tatsächlichen Beendigung der Lebensgemeinschaft weiterbestehende gelegentliche und flüchtige (persönliche und telefonische) Kontakte nichts ändern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0092250Dokumentnummer
JJR_19811118_OGH0002_0110OS00169_8100000_001