RS OGH 1981/11/24 9Os16/81, 13Os121/96

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Veröffentlicht am 24.11.1981
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Norm

StGB §28 Cb
StGB §153

Rechtssatz

Teilakte, durch die im Rahmen eines insgesamt als Untreue zu beurteilenden Tatverhaltens die Vermögensschädigung zunächst bei einem Dritten und erst nach Abrechnung beim Machtgeber bewirkt wird, sind nicht gesondert zuzurechnen, sondern von der Aburteilung wegen Untreue miterfaßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0091755

Dokumentnummer

JJR_19811124_OGH0002_0090OS00016_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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