RS OGH 1981/11/24 9Os16/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1981
beobachten
merken

Norm

StPO §390a

Rechtssatz

Daß aus Anlaß des - ansonsten erfolglos gebliebenen - Rechtsmittels des Anklägers der Angeklagte von amtswegen begünstigt wird, vermag eine Verpflichtung des Angeklagten zum Ersatz der Kosten des Rechtsmittelverfahrens nicht auslösen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0101557

Dokumentnummer

JJR_19811124_OGH0002_0090OS00016_8100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten