Norm
StPO §390aRechtssatz
Daß aus Anlaß des - ansonsten erfolglos gebliebenen - Rechtsmittels des Anklägers der Angeklagte von amtswegen begünstigt wird, vermag eine Verpflichtung des Angeklagten zum Ersatz der Kosten des Rechtsmittelverfahrens nicht auslösen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0101557Dokumentnummer
JJR_19811124_OGH0002_0090OS00016_8100000_003