Norm
BStG §20 Abs3Rechtssatz
Diese Bestimmung kann durch Analogieschluß keinesfalls auf den Fall der Zahlung und Annahme der Entschädigung mit Übergabe der enteigneten Sache und Begehren auf Neufestsetzung der Entschädigung angewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0053715Dokumentnummer
JJR_19811125_OGH0002_0060OB00812_8100000_001