Norm
StPO §281 Abs1 Z4 ARechtssatz
Ein Beweisantrag, der nur das Beweismittel, nicht aber das Beweisthema nennt, ist auf seine Berechtigung unüberprüfbar und daher unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0099301Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021