Norm
WEG 1975 §24 Abs3Rechtssatz
Ob bei Doppelveräußerung eines Wohnungseigentumsanteils der zweite Vertrag auch gegenüber dem zweiten Wohnungseigentumsbewerber rechtsunwirksam ist, richtet sich danach, ob diesem im Zeitpunkt des Zustandekommens der zweiten Vereinbarung das Bestehen der ersten Zusage bekannt war oder bekannt sein mußte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0083450Dokumentnummer
JJR_19811201_OGH0002_0050OB00037_8100000_002