RS OGH 1981/12/10 12Os138/81, 12Os53/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1981
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Norm

FinStrG §200
StPO §282 Ab

Rechtssatz

Unterläßt es das Erstgericht, bei Vorliegen einer (möglichen) Idealkonkurrenz zwischen dem Tatbestand nach § 12 SGG und § 35 Abs 1 FinStrG, bzw § 37 Abs 1 FinStrG, bei illegaler Einfuhr von Suchtgiften ungeachtet des Unterbleibens eines speziell darauf abzielenden Verfolgungsantrages des öffentlichen Anklägers, auch über das Finanzvergehen trotz Vorliegens der Anzeige des Zollamtes abzusprechen, so kann diese Unterlassung im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde (des nicht zur Hauptverhandlung geladenen) Zollamtes bekämpft werden.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 138/81
    Entscheidungstext OGH 10.12.1981 12 Os 138/81
    Veröff: EvBl 1982/122 S 404
  • 12 Os 53/93
    Entscheidungstext OGH 12.04.1993 12 Os 53/93
    Vgl auch; Beisatz: In den Fällen gerichtlicher Zuständigkeit nach § 53 FinStrG ist unabhängig von einer in dieser Richtung abzielenden Anklage der Staatsanwaltschaft strafgerichtlich zu entscheiden (ua EvBl 1982/122). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0086723

Dokumentnummer

JJR_19811210_OGH0002_0120OS00138_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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