Norm
FinStrG §200Rechtssatz
Unterläßt es das Erstgericht, bei Vorliegen einer (möglichen) Idealkonkurrenz zwischen dem Tatbestand nach § 12 SGG und § 35 Abs 1 FinStrG, bzw § 37 Abs 1 FinStrG, bei illegaler Einfuhr von Suchtgiften ungeachtet des Unterbleibens eines speziell darauf abzielenden Verfolgungsantrages des öffentlichen Anklägers, auch über das Finanzvergehen trotz Vorliegens der Anzeige des Zollamtes abzusprechen, so kann diese Unterlassung im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde (des nicht zur Hauptverhandlung geladenen) Zollamtes bekämpft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0086723Dokumentnummer
JJR_19811210_OGH0002_0120OS00138_8100000_002