- 6 Ob 599/81
Veröff: SZ 54/190 = RZ 1982/55 S 199
- 2 Ob 701/87
- 9 Ob 1548/95
Entscheidungstext OGH 10.05.1995 9 Ob 1548/95
Auch; Beisatz: Hier: Frage der inländischen Gerichtsbarkeit. (T1)
- 1 Ob 2088/96g
Entscheidungstext OGH 18.03.1997 1 Ob 2088/96g
Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 70/45
- 8 Ob 110/97b
Beis wie T1
- 9 ObA 130/98b
Auch; Beis wie T1
- 10 ObS 267/00p
Ähnlich; Beisatz: Hier: Zulässigkeit des Rechtsweges. (T2)
- 6 Ob 74/01b
Ähnlich; nur: Hat das Berufungsgericht das Vorliegen des Prozesshindernisses der Streitanhängigkeit geprüft und verneint, liegt darin eine den OGH bindende Entscheidung. (T3)
Beisatz: Hier: Rechtskraft. (T4)
- 9 Ob 48/03d
Ähnlich; Beis wie T1
- 8 Ob 54/03d
nur T3; Beis wie T1, Beis wie T2; Beisatz: Gleichgültig, ob die Nichtigkeit in der Berufung geltend gemacht oder von Amts wegen in Erwägung gezogen wurde. (T5)
- 6 Ob 17/04z
Auch; Beis wie T1
- 9 Ob 114/06i
Auch; Beisatz: Hier: Vorliegen des Prozesshindernisses der Nichtigkeit. (T6)
- 2 Ob 34/07z
Vgl; Beisatz: Hier: Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache. (T7)
- 4 Ob 165/07d
Beisatz: Diese Fallgestaltung unterscheidet sich von der nach einem Teil der jüngeren Rechtsprechung grundsätzlich bekämpfbaren Abänderung einer vom Erstgericht ausgesprochenen Klagszurückweisung, weil sie eine Sachentscheidung des Erstgerichts voraussetzt. (T7a)
Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen Beisatznummer (T7) auf (T7a) - September 2015 (T7b)
Beisatz: Hier: Fehlende Parteifähigkeit der Klägerin. (T8)
- 5 Ob 209/07g
Vgl auch; Beisatz: Es entspricht einer Linie der Rechtsprechung, dass eine bloß implizite Bejahung der Rechtswegzulässigkeit, etwa durch meritorische Behandlung eines Begehrens, für eine bindende Bejahung der Zulässigkeit des (hier: außerstreitigen) Rechtswegs nicht ausreicht. (T9)
- 9 Ob 66/08h
Auch; Beis wie T1
- 5 Ob 28/10v
Ähnlich; ähnlich nur T3
- 1 Ob 88/12s
Entscheidungstext OGH 22.06.2012 1 Ob 88/12s
Ähnlich; Beis wie T2
- 7 Ob 34/13w
Entscheidungstext OGH 27.03.2013 7 Ob 34/13w
Ähnlich; Beisatz: Im Provisorialverfahren ist die Verneinung eines im Rekursverfahren gerügten Nichtigkeitsgrundes nicht weiter anfechtbar. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht zweiter Instanz die Nichtigkeit von Amts wegen geprüft und ? wenn auch nur in den Gründen seiner Entscheidung ? verneint hat. (T10)
- 4 Ob 234/13k
Entscheidungstext OGH 17.02.2014 4 Ob 234/13k
Vgl auch
- 1 Ob 193/14k
Entscheidungstext OGH 22.10.2014 1 Ob 193/14k
Vgl auch; Beisatz: Hier: Verneintes Prozesshindernis der Klagezurücknahme unter Anspruchsverzicht für eine auf denselben Anspruch gegründete Aufrechnungseinrede. (T11)
- 7 Ob 104/15t
Entscheidungstext OGH 29.07.2015 7 Ob 104/15t
Vgl; Beis wie T10
- 6 Ob 157/16f
Entscheidungstext OGH 29.11.2016 6 Ob 157/16f
Auch; nur T3; Beis wie T5
- 7 Ob 168/17g
- 10 ObS 55/18p
Auch; Beis wie T8
- 6 Ob 127/20z
Vgl; Beis wie T2; Beis wie T5
- 4 Ob 117/22t
Entscheidungstext OGH 30.06.2022 4 Ob 117/22t
Vgl; Beisatz: Hier: Einrede der fehlenden internationalen Zuständigkeit. (T12)