RS OGH 1981/12/17 13Os117/81, 11Os148/84, 13Os28/87, 15Os29/88, 13Os88/89, 12Os164/89, 15Os88/90 (15

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Veröffentlicht am 17.12.1981
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Norm

StPO §120 A
StPO §281 Abs1 Z3
StPO §345 Abs1 Z4

Rechtssatz

Nur im ersten Satz des § 120 StPO ist eine Nichtigkeitsdrohung enthalten. Die Vorschriften des zweiten Satzes stehen nicht unter Nichtigkeitssanktion, was übrigens wegen der dortigen, ermessensunterworfenen Einschränkungen ("in der Regel", "ist nicht Gefahr im Verzug") gar nicht möglich wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0098127

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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